Versicherungsrecht Aschaffenburg

Privatrechtliches Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.

Das privatrechtliche Versicherungsrecht ist weitgehend im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.

Durch den Versicherungsvertrag wird der Versicherte verpflichtet, Beiträge als Prämien an die Versicherung zu zahlen, während diese für den Fall des Schadenseintritts die Regulierung übernimmt.

Als allgemeine Geschäftsbedingungen werden die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in die Verträge einbezogen. Diese enthalten auch Risikoausschlüsse und besondere Obliegenheiten für den Versicherten.

Außerdem gibt es zusätzliche und auf die jeweiligen Versicherungstypen angepasste Versicherungsbedingungen, wie zum Beispiel die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung in Deutschland (AKB), die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) und die Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB).

Die Vielzahl der verschiedenen Versicherungsarten und die Tatsache, dass mitunter Kenntnisse aus anderen Fachgebieten wie z.B. Medizin und Technik erforderlich sind, machen das Versicherungsrecht zu einer komplizierten  Materie.

Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um das Versicherungsrecht.

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